Probleme bei der Arbeitserlaubnis

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Umsetzung des Bleiberechtsbeschlusses in der Bundesagentur für Arbeit

Weisung der BA vom 28.12.2006

Geschäftsanweisung der Arbeitsagentur, Regionaldirektion Hessen vom 10.01.07

Erlass des HMdI zur Bleiberechtsregelung
Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen vom 12.01.07

Ein neuer Erlass zur Bleiberechtsregelung (pdf) aus dem HMdI, der die Arbeitsaufnahme noch weiter erleichtern sollte:

Wenn jemand mit Duldung ein Arbeitsplatzangebot vorlegt, sollen ja in Hessen lediglich noch die Arbeitsbedingungen geprüft werden. Die Arbeitsagenturen sollen dies binnen einer Woche tun.
Wenn nach einer Woche noch keine Rückmeldung vor der Arbeitsagentur eingegangen ist, gilt die Zustimmung automatisch als erteilt.

Einzelne Bilder einfach anklicken (wmv-videos, 1-3 mb)

 
 
 

 

weitere Themen der Podiumsdiskussion

Probleme mit der DULDUNG Probleme mit der ARBEITSERLAUBNIS KRITERIEN für das Bleiberecht
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Probleme mit den BEHÖRDEN ZAHLEN aus Hessen, Wetzlar und Lahn-Dill-Kreis Versprechen von Beckstein